Zusätzlich zum Kaufpreis müssen vom Käufer die Umschreibgebühr von CHF 250.00 sowie allfällige Altlasten (Zahlungsausstände) beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zug bezahlt werden. Gemäss Abklärung bestehen auf dem Kontrollschild ZG 5720 keine Altlasten. Im Übrigen wird auf das Formular "Kontrollschilder-Abtretung" des Strassenverkehrsamt des Kantons Zug verwiesen. Hinweis: Das Kontrollschild muss gemäss Zulassungsbehörde bis spätestens am 30.03.2027 umgeschrieben werden.
CHF 4'796